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DossierVeröffentlicht am 3. März 2026

Wer braucht eine Personensicherheitsprüfung?

Eine Personensicherheitsprüfung wird bei Personen durchgeführt, welche im Rahmen ihrer Funktion oder eines Auftrages eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben. Die Personensicherheitsprüfung ist eine vorbeugende Massnahme zum Schutz vor «Innentäterinnen» und «Innentätern». Dies macht sie, indem sie Risiken einer bestimmten Person für die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit identifiziert. Ob eine Funktion sicherheitsempfindlich ist, bestimmt sich nach Art. 27 bis 30, Bundesgesetz über die Informationssicherheit, ISG (SR 128).

Konkret können diese Risiken bspw. im Missbrauch oder dem unbefugten Offenlegen von Informationen, Sabotage, Generieren von Spektakelschaden für das Amt oder die gesamte Bundesverwaltung, dem Missbrauch von Bundesfinanzen oder auch der persönlichen Waffe der Armee bestehen. Es geht also darum, die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, dass eine Person vorsätzlich oder fahrlässig die Informationssicherheit des Bundes verletzen wird, resp. es zu Personenschaden kommen könnte.

Dabei können die nachfolgend aufgeführten Bereiche unterschieden werden:

Kontakt

Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen des VBS
Monbijoustrasse 51a
CH - 3003 Bern