Informationssicherheit
Im Bereich der Informationssicherheit nimmt das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS operative Aufgaben wahr. Diese ergeben sich aus dem neuen Informationssicherheitsgesetz (ISG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Insbesondere wird im Staatssekretariat die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit aufgebaut. Ebenfalls im Staatssekretariat angesiedelt sind die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen des VBS und die Fachstelle für Betriebssicherheit.
Betriebssicherheit
Die Fachstelle Betriebssicherheit stellt die Informationssicherheit bei der Erfüllung öffentlicher Aufträge durch Unternehmen der Privatwirtschaft sicher, wenn damit die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verbunden ist.
Sicherheit in der Beschaffung
Informationssicherheit bei Lieferanten des Bundes muss vertraglich geregelt werden. Die Standardbestimmungen Informationssicherheit richten sich als Empfehlung insbesondere an die Bedarfs- und Beschaffungsstellen des Bundes.
Internationale Sicherheit
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern in sensitiven Bereichen muss eine gleichwertige Sicherheit gewährleistet werden.
Sicherheitsverfahren
Das Sicherheitsverfahren stellt die Informationssicherheit für Schutzobjekte des Bundes risikobasiert sicher. Es ist im Informationssicherheitsgesetz (ISG, Art. 16) und in der Informationssicherheitsverordnung (ISV, Art. 27–29) geregelt und umfasst sechs aufeinander abgestimmte Prozessschritte: von der Identifikation eines Schutzobjekts über die Ermittlung des Schutzbedarfs und die Festlegung der Sicherheitsanforderungen bis zur Umsetzung geeigneter Schutzmassnahmen, der Beurteilung verbleibender Restrisiken sowie der formellen Freigabe vor der produktiven Nutzung.
