Betriebssicherheit
Die Fachstelle Betriebssicherheit stellt die Informationssicherheit bei der Erfüllung öffentlicher Aufträge durch Unternehmen der Privatwirtschaft sicher, wenn damit die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verbunden ist (Bearbeitung «vertraulich» oder «geheim» klassifizierter Informationen, Umgang mit Informatikmitteln der Sicherheitsstufe «hoher Schutz» oder «sehr hoher Schutz» sowie Zugang zu bestimmten Sicherheitszonen).

Übersicht
Der Bund setzt für seine Aufgabenerfüllung zunehmend auf die enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft (Waren, Informatik, Dienstleistungen, Know-how, Werke und Bauten). Diese gemeinschaftliche Aufgabenerfüllung kann es mit sich bringen, dass beauftragten Dritten Zugang zu klassifizierten Informationen der Schweiz oder Zutritt zu sensiblen Informatikinfrastrukturen oder Infrastrukturen gewährt werden muss. Das Betriebssicherheitsverfahren (BSV) umfasst die personellen, die materiellen, die administrativen und die Informatiksicherheitsmassnahmen, mit denen in diesen Fällen die Informationssicherheit gewährleistet wird.
Die Fachstelle für Betriebssicherheit ist für die Durchführung der entsprechenden Verwaltungsverfahren im Inland zuständig und koordiniert die Verfahren im grenzüberschreitenden Kontext (ausländische staatliche Auftraggeberinnen für Schweizer Firmen, ausländische Unternehmen mit Aufträgen des Bundes) in Zusammenarbeit mit der Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit.
Das Betriebssicherheitsverfahren
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