Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen und Ihr Gastgeber einen sog. Besuchsantrag [Englisch «Request for Visit» (RfV)] verlangt, füllen Sie bitte das entsprechende Online-Formular aus. Weitere Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars finden Sie unter dem Reiter «Merkblätter».
WICHTIG: Klären Sie als erstes bei Ihrem Gastgeber ab, welchen zu erwartenden Geheimhaltungsgrad (= Anticipated level of classified information to be involved; vgl. entsprechende Ziffer des RFV-Formulars) der Besuch umfasst.
Bei Geheimhaltungsgraden von VERTRAULICH und höher müssen alle Besucherinnen und Besucher über eine gültige Personensicherheitsprüfung der entsprechenden Stufe verfügen:
- Grundsicherheitsprüfung gemäss Art. 30 Bst. a ISG = VERTRAULICH
- Erweiterte Personensicherheitsprüfung gemäss Art. 30 Bst. b ISG = GEHEIM
Die Gültigkeitsdauer dieser Personensicherheitsprüfung muss die ganze Besuchsdauer umfassen.
Personnel Security Clearance Confirmation PSCC
Für Besuche oder Aktivitäten bei der NATO, EU oder anderen internationalen Organisationen, für die kein Besuchsantrag verlangt wird, kann eine Sicherheitsermächtigung bzw. Sicherheitsermächtigungsbescheinigung (engl. Personnel Security Clearance Confirmation, PSCC; vgl. Art.48 Bst. c ISG) mittels des Online-Formulars beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Besuchenden über eine gültige Personensicherheitsprüfung verfügen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Gastgeber (z. B. Kursorganisator), welche Dokumente für den Besuch erforderlich sind und welche Stufe der Personensicherheitsprüfung (PSP) es braucht.
Kurierzertifikat / Hand Carriage
Falls klassifizierte Informationen im Handgepäck mitgenommen werden müssen, wird ein sogenanntes Kurierzertifikat benötigt. Dieses weist Sie als berechtigte Person aus, vermittelt Ihnen aber keinen diplomatischen Status oder Immunität gegen eine allfällige Kontrolle durch das Sicherheitspersonal am Flughafen. Nach der Reise muss die ermächtige Person (Kurier) den reibungslosen Ablauf mittels Unterschrift und Rückgabe des Kurierzertifikates bescheinigen.
Transportation Plan
Bei Transporten von klassifiziertem Material, das nicht als Handgepäck persönlich mitgeführt werden kann, ist ein sogenannter Transportation Plan zu erstellen. Darin wird die Route, die involvierten Personen und allfällige Spezifikationen aufgelistet, um ein jederzeitiges Eruieren des Transportgutes zu ermöglichen. Der Transportation Plan muss vor dem Transport vom C Sicherheit, sowie von der Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit und der Nationalen Sicherheitsbehörde des Empfängerstaates bestätigt werden.