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Veröffentlicht am 3. März 2026

Länderspezifische Informationen

Je nach Land, in welchem der Auslandsaufenthalt erfolgte, müssen unterschiedliche Dokumente für die Personensicherheitsprüfung vorgelegt werden. Welche Dokumente Sie für Ihren Auslandsaufenthalt einreichen müssen, erfahren Sie in den nachfolgend aufgelisteten länderspezifischen Merkblättern.

Hinweis

Die Informationen sind nicht abschliessend. Es handelt sich dabei lediglich um das Mindestmass an Informationen, die wir benötigen, um eine Personensicherheitsprüfung überhaupt durchführen zu können. Die FS PSP VBS bietet zudem keine Gewähr dafür, dass die länderspezifischen Informationen immer tagesaktuell und vollständig sind.

Die FS PSP VBS übernimmt keine bei der Informationsbeschaffung anfallenden Kosten.

Kontakt

Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen des VBS
Monbijoustrasse 51a
CH - 3003 Bern