Personensicherheitsprüfung – Auslandaufenthalt vor der Rekrutierung
Im Hinblick auf Ihren bevorstehenden Militärdienst werden Sie Zugang zu sensiblen Informationen und/oder Waffen haben. Aus diesem Grund hat das Personelle der Armee unsere Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen beauftragt, Sie einer Personensicherheitsprüfung gemäss Art. 27 ff. des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund vom 18. Dezember 2020 (Informationssicherheitsgesetz, ISG; SR 128) und der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen vom 8. November 2023 (VPSP; SR 128.31) zu unterziehen.
Wenn Sie sich länger als 90 aufeinanderfolgende Tage im Ausland aufgehalten haben, bitten wir Sie, alle Bestätigungen, welche Ihren Auslandaufenthalt schlüssig belegen (Ort und Dauer), an die Rekrutierung mitzubringen. Als Bestätigungen gelten:
- Tickets (Flugzeug, Zug etc.)
- Immatrikulationsbestätigung der entsprechenden Schule - Universität
- Diplome, Zeugnisse oder Studienbescheinigungen
- Abmeldungsbestätigung bei Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz
- Anmeldungsbestätigung bei einer Schweizer Vertretung im Ausland
- Mietverträge
- Arbeitsvertrag (Ihrer Eltern)
- Visa
- usw.
Bei Fragen können Sie sich direkt an das Büro der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen in Ihrem Rekrutierungszentrum wenden.
- psp.sumiswald@sepos.admin.ch
- psp.aarau@sepos.admin.ch
- psp.rueti@sepos.admin.ch
- psp.mels@sepos.admin.ch
- psp.payerne@sepos.admin.ch
- psp.monteceneri@sepos.admin.ch
Weitere Informationen zum Fachdienst und zu personenbezogenen Sicherheitsüberprüfungen: Personensicherheitsprüfungen
Kontakt
Monbijoustrasse 51a
CH - 3003 Bern
