Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems
Die Armee und der Zivilschutz haben seit einiger Zeit Schwierigkeiten, genügend Personal zu rekrutieren und zu behalten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Unter Leitung des SEPOS werden gemeinsam mit Armee und den beteiligten Departementen kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Verbesserung der Alimentierung erarbeitet.
Das Dienstpflichtsystem bestimmt, wer welche Art von Dienst leisten muss – ob in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst. Männer sind grundsätzlich militärdienstpflichtig; wer den Militärdienst aus Gewissensgründen ablehnt, kann Zivildienst leisten. Wer aus medizinischen Gründen keinen Militärdienst leisten kann, wird dem Zivilschutz zugeteilt.
Seit einiger Zeit haben sowohl die Armee als auch der Zivilschutz zunehmend Mühe, genügend Personal zu rekrutieren und langfristig zu halten. Ohne ausreichende Bestände können aber zentrale Aufgaben – von der Verteidigung über den Schutz der Bevölkerung bis hin zur Katastrophenhilfe – nicht mehr nachhaltig erfüllt werden. Die Sicherstellung der sogenannten «personellen Alimentierung» von Armee und Zivilschutz ist deshalb eine zentrale Herausforderung der Sicherheitspolitik.
Der Bundesrat hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Lösungen aufzuzeigen. Unter Leitung des SEPOS wurden gemeinsam mit der Armee, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, dem Bundesamt für Zivildienst im WBF und der kantonalen Regierungskonferenz für Militär, Zivilschutz und Feuerwehr kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Verbesserung der Alimentierung erarbeitet. Dazu gehört beispielsweise auch die Erarbeitung der Botschaft des Bundesrats zur Volksinitiative „Service Citoyen”, die eine Dienstpflicht zum Nutzen der Gesellschaft für Schweizer Männer und Frauen vorsah, aber vom Volk abgelehnt wurde.
Gleichzeitig prüft das SEPOS zusammen mit den betroffenen Bundesämtern, ob und wie das Dienstpflichtsystem als Ganzes weiterentwickelt werden kann, damit es auch in Zukunft sowohl den Erfordernissen der Sicherheitspolitik entspricht wie auch den gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnissen Rechnung trägt. Das Parlament hat im Sommer 2025 beschlossen, die sogenannte Sicherheitsdienstpflicht einführen – die eine Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes, die das VBS als Variante für ein weiterentwickeltes Dienstpflichtsystem geprüft hatte.

