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Veröffentlicht am 8. September 2026

Unser Auftrag

Der Auftrag des SEPOS ist im Wesentlichen in zwei Grundlagendokumenten geregelt. Die Organisationsverordnung VBS definiert den übergeordneten Zweck und die Aufgaben des Staatssekretariats. Die Zielvereinbarung hingegen wird jährlich erneuert. Sie ist unser Steuerungs- und Kontrollinstrument und definiert unseren Entwicklungsrahmen.

Organisationsverordnung VBS

Die Organisationsverordnung VBS regelt Ziele und Zuständigkeiten des Departementes sowie seiner Verwaltungseinheiten. Unter Kapitel 2, Abschnitt 2 bzw. Art. 7 sind die Ziele und Funktionen des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik SEPOS nachzulesen.

Leistungsvereinbarung 2026

Mit der jährlichen Leistungsvereinbarung verpflichtet sich das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS, im kommenden Jahr klar definierte Ziele zu erreichen bzw. wesentliche Projekte und Geschäfte zu realisieren. Zweimal jährlich erfolgt gegenüber dem Departementsvorsteher VBS eine Berichterstattung zum Stand der Zielerreichung.

Die Ziele sind auf die strategischen Vorgaben des Departementvorstehers VBS abgestimmt. Das SEPOS publiziert die Leistungsvereinbarung und bietet dadurch beteiligten und interessierten Stellen einen guten Orientierungsrahmen über die wichtigsten Aufgaben, Projekte und Geschäfte des SEPOS.