Besondere Auslandsaufenthalte – gültig für alle Länder
Zusätzlich zu Aufenthalten in Ländern, für die eine Auslandprüfung durchgeführt werden kann, werden PSP mit Auslandbezug dann durchgeführt, wenn die zu prüfende Person während der Prüfperiode:
- einen offiziellen Auslandsaufenthalt für die Schweiz mit Privilegien und Immunitäten im bilateralen oder im multilateralen Rahmen absolvierte. Informationen und einzureichende Dokumente siehe Merkblatt «Offizielle Einsätze Priviliegien und Immunitäten»
- Einsätze in internationalen Missionen etwa für Frontex, Swissint, UN, UNOPS absolvierte. Informationen und einzureichende Dokumente siehe Merkblatt «Einsätze als Mitarbeit in internationalen Missionen»
- vor dem Auslandsaufenthalt in der Schweiz oder in einem Land, für welches Auslandprüfungen durchgeführt werden können, wohnhaft war und dann für maximal 15 Monate im Ausland war für:
- eine Ausbildung. Informationen und einzureichende Dokumente siehe Merkblatt «Max. 15 Monate Arbeit/Ausbildung»
- eine Tätigkeit für eine Firma mit Hauptsitz in der Schweiz (Handelsregister) oder eine Firma mit FINMA-Bewilligung. Informationen und einzureichende Dokumente siehe Merkblatt «Max. 15 Monate Arbeit/Ausbildung»
- eine (Welt)Reise / Ferien. Informationen und einzureichende Dokumente siehe Merkblatt «Ferien/Reise»
Kontakt
Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen des VBS
Monbijoustrasse 51a
CH - 3003 Bern
Monbijoustrasse 51a
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