Publikation des Forschungsberichts «Fallführung – Umsetzung der Neuerungen in der Invalidenversicherung»
Bern, 03.03.2026 — Die jüngste, am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die sogenannte Weiterentwicklung der IV, hat die Fallführung durch verschiedene Neuerungen gestärkt. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie hat die Umsetzung dieser Neuerungen durch die kantonalen IV-Stellen evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Stärkung der Fallführung von Leitungspersonen und Mitarbeitenden überwiegend als positive Weiterentwicklung der bestehenden Praxis eingeordnet wird. Hervorgehoben werden klarere Abläufe, eine stärkere Eingliederungsorientierung sowie eine verbesserte interne und externe Koordination. Je nach Grösse unterscheidet sich in den IV-Stellen die Organisation der Fallführung hinsichtlich Spezialisierung, Planung und Umgang mit Auflagen.
Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Ende März 2026 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnummer 318.010.6/26D).
