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Veröffentlicht am 3. März 2026

Wohin kann ich mich wenden?

Kontaktstellen

Nicht bei allen Fragen und Anliegen ist die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen des VBS die richtige Anlaufstelle. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Stellen für die verschiedenen Personenkreise.

A) Für Angestellte des Bundes, der Kantone, Angehörige des Zivilschutzes, Angestellte der Schweizerischen Nationalbank, von Kernanlagen und von Betrieben der kritischen Netzinfrastruktur (Swissgrid), welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des ISG ausüben und für Angestellte von Firmen, die für die Erfüllung eines Auftrages des Bundes oder der Armee keine Betriebssicherheitserklärung (BSE) benötigen:

Wenden Sie sich an die Stelle, welche auf der Infoseite Wer braucht eine Personensicherheitsprüfung? unter den jeweiligen Bereichen aufgeführt ist, oder setzen Sie sich mit der oder dem für Sie zuständigen Informationsschutz- oder Geheimschutzbeauftragten Ihrer Verwaltungseinheit resp. Ihres Betriebes in Verbindung.

B) Für Angehörige der Armee und Stellungspflichtige:

Personelles der Armee
Rodtmattstrasse 110
CH - 3014 Bern
Tel. 0800 424 111
personelles.persa@vtg.admin.ch

C) Für Mitarbeitende von Betrieben und Firmen mit Betriebssicherheitserklärung (BSE) oder von Betrieben und Firmen, bei denen noch nicht festgelegt wurde, ob diese für die Erfüllung eines Auftrages des Bundes oder der Armee eine solche BSE benötigen:

Fachstelle für Betriebssicherheit
Monbijoustrasse 51a
CH - 3003 Bern
Tel. +41 58 485 44 49
fachstelle-bs@sepos.admin.ch

D) Bei allen anderen, allgemeinen Fragen zur Personensicherheitsprüfung:

Fachstelle Personensicherheitsprüfungen VBS
Monbijoustrasse 51a
CH - 3003 Bern
Tel. +41 58 467 89 99
fspsp@sepos.admin.ch

Rechtliche Grundlagen und Quellen

Die rechtlichen Grundlagen für die Personensicherheitsprüfungen finden sich:

Kontakt

Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen des VBS
Monbijoustrasse 51a
CH - 3003 Bern